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Impressum
Die Bearbeitung einer an den Tragwerksplaner gestellten Aufgabe beginnt damit, zunächst einmal festzustellen, welche Anforderungen aus und für das Bauwerk resultieren. In der Grundlagenermittlung wird daher beispielsweise die Aufgabenstellung in Bezug auf Belastungen, Gründungsverhältnisse, Verformungs- und Rissbreitenbegrenzungen sowie Einflüsse aus bauphysikalischen und brandschutztechnischen Anforderungen erörtert. Auch Anforderungen an den Bauablauf und die Bauausführung sowie Aus- und Einwirkungen der Baumaßnahme auf oder aus angrenzender Bebauung sollten möglichst frühzeitig erkannt und aufgenommen werden. Eine erste Ortsbesichtigung kann Aufschlüsse geben. Zudem ist die Bauherrenschaft ggfs. über erforderliche Bestandsplanungen sowie die Prüfpflichtigkeit frühzeitig zu informieren.
Grundlagenermittlung
Vorplanungen
In der Vorplanung erfolgt die Abstimmung hinsichtlich statisch-konstruktiver Belange: wo werden Träger benötigt, wie stark muss die Decke sein, gibt es bessere Lösungen, funktioniert das so? Bei Bedarf werden unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten für das Tragwerk skizziert und untersucht, indem überschlägige statische Berechnungen der wesentlichen tragenden Bauteile erfolgen. Als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung werden Lastpläne erstellt, welche z.B. an den Geotechniker weitergereicht werden. Die Ergebnisse der Vorplanung können anschließend bei der Ermittlungen der voraussichtlichen Baumassen und Kosten angewendet werden.
In der Entwufsplanung werden die Befunde der Vorplanung konkretisiert. Dies beinhaltet den konstruktiven Entwurf auf Grundlage vorläufiger statischer Berechnungen sowie zur Weiterführung der Kostenberechnung eine überschlägige Ermittlung der Betonstahlmassen, der Stahl- und Holzmassen oder sonstige Massen und Mengen tragender Bauteile. Auf diesen Grundlagen kann dann die Genehmigungsplanung des Objektplaners abgeschlossen werden. Aufgrund der im Vorfeld kommunizierten Untersuchungen sind wesentliche Änderungen aufgrund des Tragwerks unwahrscheinlich. In diesem Sinne kann auch der Tragwerksplaner seinerseits mit der Genehmigungsplanung beginnen, welche im Wesentlichen die prüffähig dokumentierte statischen Berechnung sämtlicher tragender Bauteile betrifft.
Entwurfsplanungen
Genehmigungsplanung
Mit der Genehmigungsplanung wird die Standsicherheit des Bauwerkes nach geltenden technischen Vorschriften rechnerisch nachgewiesen. Diese Berechnungen sind im Sinne eines Nachweises stets prüffähig dokumentiert und werden in der Regel auf Basis der abgeschlossenen Genehmigungsplanung des Objektplaners erstellt. Das heißt, der Entwurf des Bauwerkes ist in seinen Grundzügen vollständig und unverändert als Bauvorlage öffentlich-rechtlich genehmigt. Unabhändig davon, darf der Baubeginn allerdings erst mit der Bescheinigung der Standsicherheit mittels Baubeginnsanzeige und der entsprechenden Genehmigung erfolgen!
Die Ausführungsplanung umfasst zur Bauausführung geeignete Pläne mit Zeichnungen im Maßstab 1:50 oder größer, Stücklisten zur Bestellung der Baustoffe und sonstige Pläne zur Beschreibung und Errichtung des Bauwerks. Dazu zählen im Wesentlichen Bewehrungspläne im Stahlbetonbau, Konstruktionspläne im Holz- und Stahlbau, sowie sonstige zur Herstellung des Gewerks erforderliche Pläne.
Ausführungsplanungen
Grubenverbau, Trägerbohlwände, Spundwände, Bohrpfahlwände, etc. Rückverankerungen von Baugrubenwänden, z.B. mit Mikropfählen oder Verpressanker
Planungen an Baugruben
Termingerechte Baustellenbesuche mit Kontrolle der ausgeführten Arbeiten auf Übereinstimmung mit den Planungen und Protokollierung der Befunde.
Überwachung der Bauausführung
Analysieren von Bestandsplanungen, ggfs. mit Darstellung in neuen Plänen Frühzeitiges Veranlassen von erforderlichen Öffnungen im Bestand Nachrechnung und Bewertung von tragenden Bauteilen, ggfs. mit anschließender Planung von Ertüchtigungs- maßnahmen Planung von temporären oder dauerhaften Stützungen, z.B. Deckenabstützung oder abschnittsweise hergestellte Unterfangungen (Pilgerschrittverfahren)
Bauen am und im Bestand
Bestandsaufnahmen
Vermessen und dokumentieren von bestehenden Strukturen, z.B. für die anschließende statische Nachrechnung mit Bewertung der Tragfähigkeit.
Baustatik Maurer Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Reutweg 1 94034 Passau
mail baustatik-maurer.de Festnetz: +49 (0)851 200 96 550
@
Im Stahl- und Holzbau werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der statischen Berechnungen Konstruktionspläne mit Leitdetails gezeichnet. Die Leitdetails verdeutlichen dem ausführendem Unternehmen die Art der Ausführung, damit auf dieser Grundlage die Werkstattplanung erstellt oder in Auftrag gegeben kann.
Konstruktions- und Werkstattzeichnungen
Das Leistungsbild der Tragwerksplanung ist hierzulande in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) detailliert geregelt (Anlage 14 HOAI). Das Werk beschreibt einen Planungsprozess, der wesentlich mehr ist als nur Statik !
Klare Leistungsdefinition: Die Aufgaben sind für jedes Gewerk umfassend beschrieben. Missverständnisse zwischen den an Planung und Bau Beteiligten, wer für was zuständig ist, werden minimiert. Klare Projektstrukur: Die HOAI beschreibt einen strukturierten und logisch aufgebauten Planungsprozess. Dies sorgt für eine bessere Abstimmung zwischen Objekt- und Fachplanung, da Schnittstellen frühzeitig geklärt und Planungsstände transparent kommuniziert werden. Qualitätssicherung: Die Leistungsphasen schaffen definierte Planungsschritte und Kontrollpunkte. So wird sichergestellt, dass ein Projekt fachlich sauber durchgeplant und transparent abgerechnet wird. Kostenkontrolle: Die HOAI enthält sowohl Empfehlungen zu Planungshonoraren als auch einen bewährten Prozess zur Ermittlung der Baukosten, der sich von ersten Schätzungen über Kostenberechnungen bis hin zur Kostenfeststellung erstreckt.
Gute Gründe für die Anwendung der HOAI…
Das Leistungsbild der Tragwerksplanung ist hierzulande in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) detailliert geregelt (Anlage 14 HOAI). Das Werk beschreibt einen Planungsprozess, der wesentlich mehr ist als nur Statik !
Klare Leistungsdefinition: Die Aufgaben sind für jedes Gewerk umfassend beschrieben. Missverständnisse zwischen den an Planung und Bau Beteiligten, wer für was zuständig ist, werden minimiert. Klare Projektstrukur: Die HOAI beschreibt einen strukturierten und logisch aufgebauten Planungsprozess. Dies sorgt für eine bessere Abstimmung zwischen Objekt- und Fachplanung, da Schnittstellen frühzeitig geklärt und Planungsstände transparent kommuniziert werden. Qualitätssicherung: Die Leistungsphasen schaffen definierte Planungsschritte und Kontrollpunkte. So wird sichergestellt, dass ein Projekt fachlich sauber durchgeplant und transparent abgerechnet wird. Kostenkontrolle: Die HOAI enthält sowohl Empfehlungen zu Planungshonoraren als auch einen bewährten Prozess zur Ermittlung der Baukosten, der sich von ersten Schätzungen über Kostenberechnungen bis hin zur Kostenfeststellung erstreckt.
Gute Gründe für die Anwendung der HOAI…
Die Bearbeitung einer an den Tragwerksplaner gestellten Aufgabe beginnt damit, zunächst einmal festzustellen, welche Anforderungen aus und für das Bauwerk resultieren. In der Grundlagenermittlung wird daher beispielsweise die Aufgabenstellung in Bezug auf Belastungen, Gründungsverhältnisse, Verformungs- und Rissbreitenbegrenzungen sowie Einflüsse aus bauphysikalischen und brandschutztechnischen Anforderungen erörtert. Auch Anforderungen an den Bauablauf und die Bauausführung sowie Aus- und Einwirkungen der Baumaßnahme auf oder aus angrenzender Bebauung sollten möglichst frühzeitig erkannt und aufgenommen werden. Eine erste Ortsbesichtigung kann Aufschlüsse geben. Zudem ist die Bauherrenschaft ggfs. über erforderliche Bestandsplanungen sowie die Prüfpflichtigkeit frühzeitig zu informieren.
Grundlagenermittlung
Vorplanungen
In der Vorplanung erfolgt die Abstimmung hinsichtlich statisch- konstruktiver Belange: wo werden Träger benötigt, wie stark muss die Decke sein, gibt es bessere Lösungen, funktioniert das so? Bei Bedarf werden unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten für das Tragwerk skizziert und untersucht, indem überschlägige statische Berechnungen der wesentlichen tragenden Bauteile erfolgen. Als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung werden Lastpläne erstellt, welche z.B. an den Geotechniker weitergereicht werden. Die Ergebnisse der Vorplanung können anschließend bei der Ermittlungen der voraussichtlichen Baumassen und Kosten angewendet werden.
In der Entwufsplanung werden die Befunde der Vorplanung konkretisiert. Dies beinhaltet den konstruktiven Entwurf auf Grundlage vorläufiger statischer Berechnungen sowie zur Weiterführung der Kostenberechnung eine überschlägige Ermittlung der Betonstahlmassen, der Stahl- und Holzmassen oder sonstige Massen und Mengen tragender Bauteile. Auf diesen Grundlagen kann dann die Genehmigungsplanung des Objektplaners abgeschlossen werden. Aufgrund der im Vorfeld kommunizierten Untersuchungen sind wesentliche Änderungen aufgrund des Tragwerks unwahrscheinlich. In diesem Sinne kann auch der Tragwerksplaner seinerseits mit der Genehmigungsplanung beginnen, welche im Wesentlichen die prüffähig dokumentierte statischen Berechnung sämtlicher tragender Bauteile betrifft.
Entwurfsplanungen
Genehmigungsplanung
Mit der Genehmigungsplanung wird die Standsicherheit des Bauwerkes nach geltenden technischen Vorschriften rechnerisch nachgewiesen. Diese Berechnungen sind im Sinne eines Nachweises stets prüffähig dokumentiert und werden in der Regel auf Basis der abgeschlossenen Genehmigungsplanung des Objektplaners erstellt. Das heißt, der Entwurf des Bauwerkes ist in seinen Grundzügen vollständig und unverändert als Bauvorlage öffentlich-rechtlich genehmigt. Unabhändig davon, darf der Baubeginn allerdings erst mit der Bescheinigung der Standsicherheit mittels Baubeginnsanzeige und der entsprechenden Genehmigung erfolgen!
Die Ausführungsplanung umfasst zur Bauausführung geeignete Pläne mit Zeichnungen im Maßstab 1:50 oder größer, Stücklisten zur Bestellung der Baustoffe und sonstige Pläne zur Beschreibung und Errichtung des Bauwerks. Dazu zählen im Wesentlichen Bewehrungspläne im Stahlbetonbau, Konstruktionspläne im Holz- und Stahlbau, sowie sonstige zur Herstellung des Gewerks erforderliche Pläne.
Ausführungsplanungen
Grubenverbau, Trägerbohlwände, Spundwände, Bohrpfahlwände, etc. Rückverankerungen von Baugrubenwänden, z.B. mit Mikropfähle
Planungen an Baugruben
Termingerechte Baustellenbesuche mit Kontrolle der ausgeführten Arbeiten auf Übereinstimmung mit den Planungen und Protokollierung der Befunde.
Überwachung der Bauausführung
Bauen am und im Bestand
Bestandsaufnahmen
Vermessen und dokumentieren von bestehenden Strukturen, z.B. für die anschließende statische Nachrechnung mit Bewertung der Tragfähigkeit.
Im Stahl- und Holzbau werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der statischen Berechnungen Konstruktionspläne mit Leitdetails gezeichnet. Die Leitdetails verdeutlichen dem ausführendem Unternehmen die Art der Ausführung, damit auf dieser Grundlage die Werkstattplanung erstellt oder in Auftrag gegeben kann.
Konstruktions- und Werkstattzeichnungen
Analysieren von Bestandsplanungen, ggfs. mit Darstellung in neuen Plänen Frühzeitiges Veranlassen von erforderlichen Öffnungen im Bestand Nachrechnung und Bewertung von tragenden Bauteilen, ggfs. mit anschließender Planung von Ertüchtigungs-maßnahmen Planung von temporären oder dauerhaften Stützungen, z.B. Deckenabstützung oder abschnittsweise hergestellte Unterfangungen
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Baustatik Maurer Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Reutweg 1 94034 Passau
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