Das
Leistungsbild
der
Tragwerksplanung
ist
hierzulande
in
der
Honorarordnung
für
Architekten
und
Ingenieure
(HOAI)
detailliert
geregelt
(Anlage
14
HOAI).
Das
Werk
beschreibt
einen
Planungsprozess,
der wesentlich mehr ist als nur Statik !
•
Klare
Leistungsdefinition:
Die
Aufgaben
sind
für
jedes
Gewerk
umfassend
beschrieben.
Missverständnisse
zwischen
den
an
Planung
und
Bau
Beteiligten,
wer
für
was
zuständig
ist,
werden
minimiert.
•
Klare
Projektstrukur:
Die
HOAI
beschreibt
einen
strukturierten
und
logisch
aufgebauten
Planungsprozess.
Dies
sorgt
für
eine
bessere
Abstimmung
zwischen
Objekt-
und
Fachplanung,
da
Schnittstellen
frühzeitig
geklärt
und
Planungsstände
transparent
kommuniziert
werden.
•
Qualitätssicherung:
Die
Leistungsphasen
schaffen
definierte
Planungsschritte
und
Kontrollpunkte.
So
wird
sichergestellt,
dass
ein
Projekt
fachlich
sauber
durchgeplant
und
transparent
abgerechnet
wird.
•
Kostenkontrolle:
Die
HOAI
enthält
sowohl
Empfehlungen
zu
Planungshonoraren
als
auch
einen
bewährten
Prozess
zur
Ermittlung
der
Baukosten,
der
sich
von
ersten
Schätzungen
über
Kostenberechnungen bis hin zur Kostenfeststellung erstreckt.
Gute Gründe für die Anwendung der HOAI…
Die
Bearbeitung
einer
an
den
Tragwerksplaner
gestellten
Aufgabe
beginnt
damit,
zunächst
einmal
festzustellen,
welche
Anforderungen
aus
und
für
das
Bauwerk
resultieren.
In
der
Grundlagenermittlung
wird
daher
beispielsweise
die
Aufgabenstellung
in
Bezug
auf
Belastungen,
Gründungsverhältnisse,
Verformungs-
und
Rissbreitenbegrenzungen
sowie
Einflüsse
aus
bauphysikalischen
und
brandschutztechnischen
Anforderungen erörtert.
Auch
Anforderungen
an
den
Bauablauf
und
die
Bauausführung
sowie
Aus-
und
Einwirkungen
der
Baumaßnahme
auf
oder
aus
angrenzender
Bebauung
sollten
möglichst
frühzeitig
erkannt
und
aufgenommen
werden.
Eine
erste
Ortsbesichtigung
kann
Aufschlüsse
geben.
Zudem
ist
die
Bauherrenschaft
ggfs.
über
erforderliche
Bestandsplanungen
sowie
die
Prüfpflichtigkeit frühzeitig zu informieren.
Grundlagenermittlung
Vorplanungen
In
der
Vorplanung
erfolgt
die
Abstimmung
hinsichtlich
statisch-
konstruktiver
Belange:
wo
werden
Träger
benötigt,
wie
stark
muss
die
Decke sein, gibt es bessere Lösungen, funktioniert das so?
Bei
Bedarf
werden
unterschiedliche
Lösungsmöglichkeiten
für
das
Tragwerk
skizziert
und
untersucht,
indem
überschlägige
statische
Berechnungen
der
wesentlichen
tragenden
Bauteile
erfolgen.
Als
Grundlage
für
die
Baugrundbeurteilung
und
die
Gründungsberatung
werden
Lastpläne
erstellt,
welche
z.B.
an
den
Geotechniker
weitergereicht
werden.
Die
Ergebnisse
der
Vorplanung
können
anschließend
bei
der
Ermittlungen
der voraussichtlichen Baumassen und Kosten angewendet werden.
In
der
Entwufsplanung
werden
die
Befunde
der
Vorplanung
konkretisiert.
Dies
beinhaltet
den
konstruktiven
Entwurf
auf
Grundlage
vorläufiger
statischer
Berechnungen
sowie
zur
Weiterführung
der
Kostenberechnung
eine
überschlägige
Ermittlung
der
Betonstahlmassen,
der
Stahl-
und
Holzmassen oder sonstige Massen und Mengen tragender Bauteile.
Auf
diesen
Grundlagen
kann
dann
die
Genehmigungsplanung
des
Objektplaners
abgeschlossen
werden.
Aufgrund
der
im
Vorfeld
kommunizierten
Untersuchungen
sind
wesentliche
Änderungen
aufgrund
des
Tragwerks
unwahrscheinlich.
In
diesem
Sinne
kann
auch
der
Tragwerksplaner
seinerseits
mit
der
Genehmigungsplanung
beginnen,
welche
im
Wesentlichen
die
prüffähig
dokumentierte
statischen
Berechnung sämtlicher tragender Bauteile betrifft.
Entwurfsplanungen
Genehmigungsplanung
Mit
der
Genehmigungsplanung
wird
die
Standsicherheit
des
Bauwerkes
nach
geltenden
technischen
Vorschriften
rechnerisch
nachgewiesen.
Diese
Berechnungen
sind
im
Sinne
eines
Nachweises
stets
prüffähig
dokumentiert
und
werden
in
der
Regel
auf
Basis
der
abgeschlossenen
Genehmigungsplanung
des
Objektplaners
erstellt.
Das
heißt,
der
Entwurf
des
Bauwerkes
ist
in
seinen
Grundzügen
vollständig
und
unverändert
als
Bauvorlage
öffentlich-rechtlich
genehmigt.
Unabhändig
davon,
darf
der
Baubeginn
allerdings
erst
mit
der
Bescheinigung
der
Standsicherheit
mittels
Baubeginnsanzeige
und
der
entsprechenden
Genehmigung
erfolgen!
Die
Ausführungsplanung
umfasst
zur
Bauausführung
geeignete
Pläne
mit
Zeichnungen
im
Maßstab
1:50
oder
größer,
Stücklisten
zur
Bestellung
der
Baustoffe
und
sonstige
Pläne
zur
Beschreibung
und
Errichtung
des
Bauwerks.
Dazu
zählen
im
Wesentlichen
Bewehrungspläne
im
Stahlbetonbau,
Konstruktionspläne
im
Holz-
und
Stahlbau,
sowie
sonstige
zur Herstellung des Gewerks erforderliche Pläne.
Ausführungsplanungen
•
Grubenverbau, Trägerbohlwände, Spundwände, Bohrpfahlwände, etc.
•
Rückverankerungen von Baugrubenwänden, z.B. mit Mikropfähle
Planungen an Baugruben
Termingerechte
Baustellenbesuche
mit
Kontrolle
der
ausgeführten
Arbeiten
auf
Übereinstimmung
mit
den
Planungen
und
Protokollierung
der
Befunde.
Überwachung der Bauausführung
Bauen am und im Bestand
Bestandsaufnahmen
Vermessen
und
dokumentieren
von
bestehenden
Strukturen,
z.B.
für
die
anschließende
statische
Nachrechnung
mit
Bewertung
der
Tragfähigkeit.
Im
Stahl-
und
Holzbau
werden
unter
Berücksichtigung
der
Ergebnisse
der
statischen
Berechnungen
Konstruktionspläne
mit
Leitdetails
gezeichnet.
Die
Leitdetails
verdeutlichen
dem
ausführendem
Unternehmen
die
Art
der
Ausführung,
damit
auf
dieser
Grundlage
die
Werkstattplanung
erstellt
oder
in Auftrag gegeben kann.
Konstruktions- und Werkstattzeichnungen
•
Analysieren
von
Bestandsplanungen,
ggfs.
mit
Darstellung
in
neuen
Plänen
•
Frühzeitiges Veranlassen von erforderlichen Öffnungen im Bestand
•
Nachrechnung
und
Bewertung
von
tragenden
Bauteilen,
ggfs.
mit
anschließender Planung von Ertüchtigungs-maßnahmen
•
Planung
von
temporären
oder
dauerhaften
Stützungen,
z.B.
Deckenabstützung oder abschnittsweise hergestellte Unterfangungen
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