Website aktualisiert am 27.08.2025
engineerING design process
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Impressum
Die
Bearbeitung
einer
an
den
Tragwerksplaner
gestellten
Aufgabe
beginnt
damit,
zunächst
einmal
festzustellen,
welche
Anforderungen
aus
und
für
das
Bauwerk
resultieren.
In
der
Grundlagenermittlung
wird
daher
beispielsweise
die
Aufgabenstellung
in
Bezug
auf
Belastungen,
Gründungsverhältnisse,
Verformungs-
und
Rissbreitenbegrenzungen
sowie
Einflüsse
aus
bauphysikalischen
und
brandschutztechnischen
Anforderungen
in
Korrespondenzen
mit
dem
Objektplaner
erörtert.
Auch
Anforderungen
an
den
Bauablauf
und
die
Bauausführung
sowie
Aus-
und
Einwirkungen
der
Baumaßnahme
auf
oder
aus
angrenzender
Bebauung
sollten
möglichst
frühzeitig
erkannt
und
aufgenommen
werden.
Eine
erste
Ortsbesichtigung
kann
Aufschlüsse
geben.
Zudem
ist
die
Bauherrenschaft
ggfs.
über
erforderliche
Bestandsplanungen
sowie
die
Prüfpflichtigkeit
frühzeitig
zu
informieren.
In
der
Vorplanung
erfolgt
die
Abstimmung
hinsichtlich
statisch-konstruktiver
Belange.
Bei
Bedarf
werden
unterschiedliche
Lösungsmöglichkeiten
für
das
Tragwerk
untersucht
und
skizziert.
Als
Grundlage
für
die
Baugrundbeurteilung
und
die
Gründungsberatung
können
Lastpläne
erstellt
werden
sowie
vorläufige
Berechnungen
der
wesentlichen
tragenden
Bauteile
erfolgen,
um
diese
beispielsweise
bei
Ermittlungen
der
voraussichtlichen
Baumassen
und
Kosten
zu
berücksichtigen.
In
der
Entwufsplanung
werden
die
Befunde
der
Vorplanung
konkretisiert.
Dies
beinhaltet
den
konstruktiven
Entwurf
auf
Grundlage
vorläufiger
statischer
Berechnungen
sowie
eine
überschlägige
Ermittlung
der
Betonstahlmengen
im
Stahlbetonbau
oder
der
Stahlmengen
im
Stahlbau.
Auf
dieser
Grundlage
kann
die
Genehmigungsplanung
des
Objektplaners
abgeschlossen
und
an
den
Tragwerksplaner
weitergereicht
werden,
der
dann
mit
der
prüffähig
dokumentierten
statischen
Berechnung
sämtlicher
tragender
Bauteile
-
also
der
seinerseits
zu
erstellenden Genehmigungsplanung - beginnen kann.
Im
Anschluss
an
die
Entwufsplanung
kann
die
Genehmigungsplanung
erfolgen.
Diese
wird
in
der
Regel
unter
Verwendung
der
abgeschlossenen
Genehmigungsplanung
des
Objektplaners
erstellt
und
betrifft
im
Wesentlichen
das
Aufstellen
der
prüffähigen
statischen
Berechnung
und
deren
Abstimmungen
mit
den
Prüfungsinstanzen.
Auch
Nachweise
zum
konstruktiven
Brandschutz
und
statische
Nachweise
an
nicht
zum
Tragwerk
gehörenden
Konstruktionen
wie
Fassaden
müssen
in
der
Regel
geführt
werden.
Die
Statik
kann
daher
mehrere
hundert
Seiten
umfassen.
Abschließend
werden
amtlich
erforderliche
Unterlagen
wie die Baubeginnsanzeige und der Kriterienkatalog bescheinigt.
Die
Ausführungsplanung
umfasst
zur
Bauausführung
geeignete
Pläne
mit
Zeichnungen
im
Maßstab
1:50
oder
größer,
Stücklisten
zur
Bestellung
der
Baustoffe
und
sonstige
Pläne
zur
Beschreibung
und
Errichtung
des
Bauwerks.
Dazu
zählen
im
Wesentlichen
Bewehrungspläne
im
Stahlbetonbau,
Konstruktionspläne
im
Holz-
und Stahlbau, sowie sonstige zur Herstellung des Gewerks erforderliche Pläne.
Termingerechte
Baustellenbesuche
mit
Kontrolle
der
ausgeführten
Arbeiten
auf
Übereinstimmung mit den Planungen und protokollierung der Befunde.
Überwachung der Bauausführung
•
Analysieren von Bestandsplanungen, ggfs. mit Darstellung in neuen Plänen
•
Frühzeitiges Veranlassen von erforderlichen Öffnungen im Bestand
•
Nachrechnung
und
Bewertung
von
tragenden
Bauteilen,
ggfs.
mit
anschließender Planung von Ertüchtigungsmaßnahmen
•
Planung
von
temporären
oder
dauerhaften
Stützungen,
z.B.
Deckenabstützung
oder abschnittsweise hergestellte Unterfangungen (Pilgerschrittverfahren)
Vermessen
und
dokumentieren
von
bestehenden
Strukturen,
z.B.
für
die
anschließende statische Nachrechnung mit Bewertung der Tragfähigkeit.
•
Grubenverbau, Trägerbohlwände, Spundwände, Bohrpfahlwände, etc.
•
Rückverankerungen
von
Baugrubenwänden,
z.B.
mit
Mikropfählen
oder
Verpressanker