Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14 HOAI Vorplanung … Vorplanung …

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Entwurfsplanung … Entwurfsplanung … Genehmigungsplanung … Genehmigungsplanung … Ausführungsplanung … Ausführungsplanung …

Leistungsbild Tragwerksplanung

gemäß Anlage 14 HOAI

Tragwerksplanung ist mehr als Statik

Baustatik Maurer ist ein Ingenieurbüro für die Fachplanungen von Tragwerken im Bauwesen, welche im Allgemeinen als „Statik“ bezeichnet wird. Als statische Berechnung eines Bauwerkes ist die Untersuchung der Tragmechanik bei einwirkenden Lasten zu verstehen. Tragwerksplanung ist jedoch mehr als das, denn die Berechnung ist lediglich Teil eines Prozesses, der sich in Abhängigkeit des Planungsfortschrittes in Leistungsphasen gliedert. Die technische Beratung beim Entwurf des Bauwerkes sowie die Umsetzung der Berechnungen in Bauvorlagen (z.B. Pläne und Stücklisten), sind die wesentlichen Elemente der Tragwerksplanung. Zielsetzung ist, nach Vorgabe der Bauherrenwünsche und unter Wahrung anerkannter technischer Regeln sowie der Wirtschaftlichkeit, ein standsicheres Bauwerk zu entwerfen, dessen Dauerhauftigkeit gewährleistet ist.

Vorplanung

In der Vorplanung wird der Entwurf einer Objektplanung beratend unterstützt. Die Aufgabe des Ingenieurs ist hierbei, den Objektplaner in Fragen der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit zu beraten und am Planungskonzept mitzuwirken. Hierfür werden beispielweise verschiedene Lösungsmöglichkeiten für das Tragwerk aufgeführt, welche zeichnerisch dargestellt und bezüglich der Baukosten abgeschätzt werden.

Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung wird die konkrete Tragwerkslösung erarbeitet. Dies beinhaltet beispielsweise eine überschlägige statische Berechnung, um die Abmessungen und Baustoffe der zum Tragwerk gehörenden Bauteilen festzulegen. Auf dieser Grundlage können dann Betonstahlmengen, sowie Stahl- und Holzmengen überschlägig ermittelt und in die Kostenberechnung und Terminplanung einbezogen werden. Wie auch die Vorplanung wird die Entwurfsplanung in einer frühen Phase der Objektplanung durchgeführt, so dass anschließend der Bauantrag gestellt werden kann.

Genehmigungsplanung (z.B. statische Berechnung)

In der Genehmigungsplanung erfolgt die statische Berechnung. Dies geschieht zumeist auf Grundlage der abgeschlossenen und genehmigten Entwurfsplanung des Objektplaners. Es wird dabei das Tragwerk bezüglich dessen Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit nach den geltenden technischen Regelungen analysiert und in einer prüffähigen Dokumentation nachgewiesen. Die Ergebnisse der statischen Berechnung werden zudem in Plänen zusammenfassend dargestellt, damit diese in die Ausführungsplanung des Objektplaners sowie in jene des Tragwerksplaners einbezogen werden können. Darüber hinaus werden die für den Baubeginn erforderlichen Unterlagen zusammengestellt (z.B. Baubeginnsanzeige).

Ausführungsplanung (z.B. Bewehrungspläne, Schalpläne, Konstruktionspläne)

In der Ausführungsplanung werden die Ergebnisse der vorangegangenen Leistungsphasen in zur Bauausführung geeignete Pläne umgesetzt. Dies betrifft z.B. Bewehrungspläne im Stahlbetonbau, oder Konstruktionspläne im Holz- und Stahlbau. Zusätzlich zur zeichnerischen Darstellung werden exakte Stücklisten erstellt, so dass z.B. die Bewehrung nach dieser Vorgabe bestellt werden kann. Als Planungsgrundlage wird zumeist die abgeschlossene Ausführungsplanung des Objektplaners (Werkplanung) zugrunde gelegt.

Überwachung der Bauausführung (z.B. Bewehrungskontrolle)

Die Überwachung der Bauausführung ist in der HOAI nicht dem Leistungsbild der Tragwerksplanung zugeordnet. Dennoch kann auch die Überwachung und Betreuung der Bauausführung das Mitwirken des Tragwerksplaners erfordern. Gemäß dem Leistungsbild der Objektplanung würde dies den Leistungsphasen 8 und 9 entsprechen. Im Gegensatz zur Objektplanung sind die Baustellenbesuche im Bereich der Tragwerksplanung in der Regel auf die Rohbaumaßnahme bzw. die Konstruktion des Tragwerkes begrenzt. Im Stahlbetonbau ist in diesem Zusammenhang z.B. die Ingenieurkontrolle der Bewehrungsführung auf der Baustelle (Bewehrungsabnahme) zu nennen.

Besondere Leistungen

Die oben aufgeführten Leistungen der Tragwerksplanung werden als Grundleistungen bezeichnet. In vielen Fällen werden jedoch zusätzliche Leistungen vom Ingenieur gefordert, welche sich gemäß dem Bauwerkstyp und dessen Anforderungen, oder aufgrund spezieller Vorgaben und Wünsche des Bauherren ergeben können. Diese Leistungen werden als „Besondere Leistungen“ bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise folgende Aufgaben: - Vergleichsberechnungen für unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten des Tragwerkes - Aufstellen eines Lastplanes als Grundlage für eine Baugrundbeurteilung - Statische Nachweise zum konstruktiven Brandschutz - Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen (z.B. Fassaden) - Elementpläne von Stahlbetonfertigteilen - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau - Prüfen von Werkstattzeichnungen … und vieles mehr.
Keywords Tragwerksplanung | Honorarordnung | HOAI | Leistungsphasen | Vorplanung | Entwurfsplanung | Genehmigungsplanung | Ausführungsplanung | Bauüberwachung Beratung | Planungskonzept | Tragwerkslösung | Kostenschätzung | Kostenberechnung | Baukosten | Bauantrag | Statik | prüffähig | Standsicherheit | Gebrauchstauglichkeit Baubeginnsanzeige | Bewehrungsplan | Konstruktionsplan | Stahlliste | Holzliste | Stückliste | Ingenieurkontrolle | Bewehrung | Bewehrungsabnahme | Baustellenbesuch Brandschutz | Heißbemessung | Stahlverbindung | Holzverbindung | Lastplan | Positionsplan
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Tragwerksplanung ist mehr als Statik

Baustatik Maurer ist ein Ingenieurbüro für die Fachplanungen von Tragwerken im Bauwesen, welche im Allgemeinen als „Statik“ bezeichnet wird. Als statische Berechnung eines Bauwerkes ist die Untersuchung der Tragmechanik bei einwirkenden Lasten zu verstehen. Tragwerksplanung ist jedochmehr als das, denn die Berechnung ist lediglich Teil eines Prozesses, der sich in Abhängigkeit des Planungsfortschrittes in Leistungsphasen gliedert. Die technische Beratung beim Entwurf des Bauwerkes sowie die Umsetzung der Berechnungen in Bauvorlagen (z.B. Pläne und Stücklisten), sind die wesentlichen Elemente der Tragwerksplanung. Zielsetzung ist, nach Vorgabe der Bauherrenwünsche und unter Wahrung anerkannter technischer Regeln sowie der Wirtschaftlichkeit, ein standsicheres Bauwerk zu entwerfen, dessen Dauerhauftigkeit gewährleistet ist.

Vorplanung

In der Vorplanung wird der Entwurf einer Objektplanung beratend unterstützt. Die Aufgabe des Ingenieurs ist hierbei, den Objektplaner in Fragen der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit zu beraten und am Planungskonzept mitzuwirken. Hierfür werden beispielweise verschiedene Lösungsmöglichkeiten für das Tragwerk aufgeführt, welche zeichnerisch dargestellt und bezüglich der Baukosten abgeschätzt werden.

Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung wird die konkrete Tragwerkslösung erarbeitet. Dies beinhaltet beispielsweise eine überschlägige statische Berechnung, um die Abmessungen und Baustoffe der zum Tragwerk gehörenden Bauteilen festzulegen. Auf dieser Grundlage können dann Betonstahlmengen, sowie Stahl- und Holzmengen überschlägig ermittelt und in die Kostenberechnung und Terminplanung einbezogen werden. Wie auch die Vorplanung wird die Entwurfsplanung in einer frühen Phase der Objektplanung durchgeführt, so dass anschließend der Bauantrag gestellt werden kann.

Genehmigungsplanung

In der Genehmigungsplanung erfolgt die statische Berechnung. Dies geschieht zumeist auf Grundlage der abgeschlossenen und genehmigten Entwurfsplanung des Objektplaners. Es wird dabei das Tragwerk bezüglich dessen Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit nach den geltenden technischen Regelungen analysiert und in einer prüffähigen Dokumentation nachgewiesen. Die Ergebnisse der statischen Berechnung werden zudem in Plänen zusammenfassend dargestellt, damit diese in die Ausführungsplanung des Objektplaners sowie in jene des Tragwerks- planers einbezogen werden können. Darüber hinaus werden die für den Baubeginn erforderlichen Unterlagen zusammengestellt (z.B. Bau- beginnsanzeige).

Ausführungsplanung

In der Ausführungsplanung werden die Ergebnisse der vorangegangenen Leistungsphasen in zur Bauausführung geeignete Pläne umgesetzt. Dies betrifft z.B. Bewehrungspläne im Stahlbetonbau, oder Konstruktions- pläne im Holz- und Stahlbau. Zusätzlich zur zeichnerischen Darstellung werden exakte Stücklisten erstellt, so dass z.B. die Bewehrung nach dieser Vorgabe bestellt werden kann. Als Planungsgrundlage wird zumeist die abgeschlossene Ausführungsplanung des Objektplaners (Werkplanung) zugrunde gelegt.

Überwachung der Bauausführung

(z.B. Bewehrungskontrolle)

Die Überwachung der Bauausführung ist in der HOAI nicht dem Leistungsbild der Tragwerksplanung zugeordnet. Dennoch kann auch die Überwachung und Betreuung der Bauausführung das Mitwirken des Tragwerksplaners erfordern. Gemäß dem Leistungsbild der Objekt- planung würde dies den Leistungsphasen 8 und 9 entsprechen. Im Gegensatz zur Objektplanung sind die Baustellenbesuche im Bereich der Tragwerksplanung in der Regel auf die Rohbaumaßnahme bzw. die Konstruktion des Tragwerkes begrenzt. Im Stahlbetonbau ist in diesem Zusammenhang z.B. die Ingenieurkontrolle der Bewehrungsführung auf der Baustelle (Bewehrungsabnahme) zu nennen.

Besondere Leistungen

Die oben aufgeführten Leistungen der Tragwerksplanung werden als Grundleistungen bezeichnet. In vielen Fällen werden jedoch zusätzliche Leistungen vom Ingenieur gefordert, welche sich gemäß dem Bauwerks- typ und dessen Anforderungen, oder aufgrund spezieller Vorgaben und Wünsche des Bauherren ergeben können. Diese Leistungen werden als „Besondere Leistungen“ bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise folgende Aufgaben: - Vergleichsberechnungen für unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten - Lastplan als Grundlage für eine Baugrundbeurteilung - Stat. Nachweise zum konstruktiven Brandschutz - Stat. Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen - Elementpläne von Stahlbetonfertigteilen - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau - Prüfen von Werkstattzeichnungen … und vieles mehr.
Keywords Tragwerksplanung | Honorarordnung | HOAI | Leistungsphasen | Vorplanung Entwurfsplanung | Genehmigungsplanung | Ausführungsplanung | Bauüberwachung Beratung | Planungskonzept | Tragwerkslösung | Kostenschätzung | Kostenberechnung Baukosten | Bauantrag | Statik | prüffähig | Standsicherheit | Gebrauchstauglichkeit Baubeginnsanzeige | Bewehrungsplan | Konstruktionsplan | Stahlliste | Holzliste Stückliste | Ingenieurkontrolle | Bewehrung | Bewehrungsabnahme | Baustellenbesuch Brandschutz | Heißbemessung | Stahlverbindung | Holzverbindung | Lastplan
Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14 HOAI

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Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Maurer Reutweg 1 in 94034 Passau mobiles Festnetz + (49) 0851 756 60 454 Festnetz + (49) 0851 200 96 550 E-Mail baustatik-maurer t-online.de
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gemäß Anlage 14 HOAI