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Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Maurer
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Leistungsbild Tragwerksplanung
gemäß Anlage 14 HOAI
Tragwerksplanung ist mehr als Statik
Baustatik Maurer ist ein Ingenieurbüro für die Fachplanungen von Tragwerken im Bauwesen, welche im Allgemeinen als „Statik“ bezeichnet wird.
Als statische Berechnung eines Bauwerkes ist die Untersuchung der Tragmechanik bei einwirkenden Lasten zu verstehen. Tragwerksplanung ist jedoch
mehr als das, denn die Berechnung ist lediglich Teil eines Prozesses, der sich in Abhängigkeit des Planungsfortschrittes in Leistungsphasen gliedert.
Die technische Beratung beim Entwurf des Bauwerkes sowie die Umsetzung der Berechnungen in Bauvorlagen (z.B. Pläne und Stücklisten), sind die
wesentlichen Elemente der Tragwerksplanung. Zielsetzung ist, nach Vorgabe der Bauherrenwünsche und unter Wahrung anerkannter technischer
Regeln sowie der Wirtschaftlichkeit, ein standsicheres Bauwerk zu entwerfen, dessen Dauerhauftigkeit gewährleistet ist.
Vorplanung
In der Vorplanung wird der Entwurf einer Objektplanung beratend unterstützt. Die Aufgabe des Ingenieurs ist hierbei, den Objektplaner in Fragen
der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit zu beraten und am Planungskonzept mitzuwirken. Hierfür werden
beispielweise verschiedene Lösungsmöglichkeiten für das Tragwerk aufgeführt, welche zeichnerisch dargestellt und bezüglich der Baukosten
abgeschätzt werden.
Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung wird die konkrete Tragwerkslösung erarbeitet. Dies beinhaltet beispielsweise eine überschlägige statische Berechnung, um
die Abmessungen und Baustoffe der zum Tragwerk gehörenden Bauteilen festzulegen. Auf dieser Grundlage können dann Betonstahlmengen, sowie
Stahl- und Holzmengen überschlägig ermittelt und in die Kostenberechnung und Terminplanung einbezogen werden. Wie auch die Vorplanung wird
die Entwurfsplanung in einer frühen Phase der Objektplanung durchgeführt, so dass anschließend der Bauantrag gestellt werden kann.
Genehmigungsplanung (z.B. statische Berechnung)
In der Genehmigungsplanung erfolgt die statische Berechnung. Dies geschieht zumeist auf Grundlage der abgeschlossenen und genehmigten
Entwurfsplanung des Objektplaners. Es wird dabei das Tragwerk bezüglich dessen Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit nach den geltenden
technischen Regelungen analysiert und in einer prüffähigen Dokumentation nachgewiesen. Die Ergebnisse der statischen Berechnung werden zudem
in Plänen zusammenfassend dargestellt, damit diese in die Ausführungsplanung des Objektplaners sowie in jene des Tragwerksplaners einbezogen
werden können. Darüber hinaus werden die für den Baubeginn erforderlichen Unterlagen zusammengestellt (z.B. Baubeginnsanzeige).
Ausführungsplanung (z.B. Bewehrungspläne, Schalpläne, Konstruktionspläne)
In der Ausführungsplanung werden die Ergebnisse der vorangegangenen Leistungsphasen in zur Bauausführung geeignete Pläne umgesetzt. Dies
betrifft z.B. Bewehrungspläne im Stahlbetonbau, oder Konstruktionspläne im Holz- und Stahlbau. Zusätzlich zur zeichnerischen Darstellung werden
exakte Stücklisten erstellt, so dass z.B. die Bewehrung nach dieser Vorgabe bestellt werden kann. Als Planungsgrundlage wird zumeist die
abgeschlossene Ausführungsplanung des Objektplaners (Werkplanung) zugrunde gelegt.
Überwachung der Bauausführung (z.B. Bewehrungskontrolle)
Die Überwachung der Bauausführung ist in der HOAI nicht dem Leistungsbild der Tragwerksplanung zugeordnet. Dennoch kann auch die Überwachung
und Betreuung der Bauausführung das Mitwirken des Tragwerksplaners erfordern. Gemäß dem Leistungsbild der Objektplanung würde dies den
Leistungsphasen 8 und 9 entsprechen. Im Gegensatz zur Objektplanung sind die Baustellenbesuche im Bereich der Tragwerksplanung in der Regel auf
die Rohbaumaßnahme bzw. die Konstruktion des Tragwerkes begrenzt. Im Stahlbetonbau ist in diesem Zusammenhang z.B. die Ingenieurkontrolle der
Bewehrungsführung auf der Baustelle (Bewehrungsabnahme) zu nennen.
Besondere Leistungen
Die oben aufgeführten Leistungen der Tragwerksplanung werden als Grundleistungen bezeichnet. In vielen Fällen werden jedoch zusätzliche
Leistungen vom Ingenieur gefordert, welche sich gemäß dem Bauwerkstyp und dessen Anforderungen, oder aufgrund spezieller Vorgaben und
Wünsche des Bauherren ergeben können. Diese Leistungen werden als „Besondere Leistungen“ bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise folgende
Aufgaben:
- Vergleichsberechnungen für unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten des Tragwerkes
- Aufstellen eines Lastplanes als Grundlage für eine Baugrundbeurteilung
- Statische Nachweise zum konstruktiven Brandschutz
- Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen (z.B. Fassaden)
- Elementpläne von Stahlbetonfertigteilen
- Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau
- Prüfen von Werkstattzeichnungen
… und vieles mehr.
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Beratung | Planungskonzept | Tragwerkslösung | Kostenschätzung | Kostenberechnung | Baukosten | Bauantrag | Statik | prüffähig | Standsicherheit | Gebrauchstauglichkeit
Baubeginnsanzeige | Bewehrungsplan | Konstruktionsplan | Stahlliste | Holzliste | Stückliste | Ingenieurkontrolle | Bewehrung | Bewehrungsabnahme | Baustellenbesuch
Brandschutz | Heißbemessung | Stahlverbindung | Holzverbindung | Lastplan | Positionsplan
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